Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Geltungsbereich

1.1. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote von Gerhard Gruler Textildrucke erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit für alle gegenwärtigen und künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Alle vorangegangen Geschäftsbedingungen verlieren hiermit Ihre Gültigkeit. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen.

1.2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

1.3. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Verträge kommen nur zu unseren eigenen Bedingungen zustande.

 

2. Zustandekommen des Vertrages

2.1. Die Angebote von Gerhard Gruler Textildrucke sind freibleibend, soweit Gerhard Gruler Textildrucke nicht ausdrücklich eine Bindungserklärung abgegeben hat. Ändern sich während der Bindungsfrist die Angebote eines Zulieferers, so gilt die Bindungsfrist als nicht vereinbart.

2.2. Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Auftraggeber verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen (Vertragsangebot). Gerhard Gruler Textildrucke ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Auftraggeber erklärt werden. Ist der Auftraggeber der Meinung, dass die Auftragsbestätigung von seiner Bestellung abweicht, so hat er unverzüglich nach Erhalt, spätestens aber binnen einer Woche nach dem Datum unserer Auftragsbestätigung schriftlich die vermeintlichen Abweichungen zu rügen. Unterlässt er die Prüfung der Auftragsbestätigung und die unverzügliche Rüge, so gilt unsere Auftragsbestätigung als richtig und beiderseits verbindlich. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Die den Angeboten zugrunde liegenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

2.3. Bestellt der Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege, bestätigt Gerhard Gruler Textildruck den Eingang der Bestellung möglichst unverzüglich. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden.

2.4. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch Zulieferer Gerhard Gruler Textildruck, soweit Gerhard Gruler Textildrucke die Nichtlieferung nicht zu vertreten hat.

2.5. Falls eine bestellte Ware oder benötigte Hilfsmittel nicht verfügbar sind, informiert Gerhard Gruler Textildrucke den Kunden hierüber unverzüglich, nachdem Gerhard Gruler Textildrucke die Nichtverfügbarkeit bekannt geworden ist. In diesem Falle werden eventl Vorleistungen unverzüglich zurückerstattet.

2.6. Die vom Kunden zur Verfügung gestellten druckfähigen Daten verwendet Gerhard Gruler Textildrucke  wie angelegt, sofern nicht schriftlich anderes vom Kunden angegeben wurde. Es besteht keine Prüfungspflicht von Gerhard Gruler Textildrucke bei Anlieferung durch Datenträger oder elektronische Datenübertragung.

2.7. Die Angestellten oder in sonstiger Form für Gerhard Gruler Textildrucke tätigen Erfüllungsgehilfen sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.

2.8. Der Besteller ist damit einverstanden, dass Gerhard Gruler Textildrucke Fremdauskünfte über seine augenblicklichen wirtschaftlichen Verhältnisse einholt.

2.9. Schriftliche Angebote werden individuell für den jeweiligen Besteller ausgefertigt. Diese Schriftstücke sind als vertraulich zu behandeln und Dritten gegenüber nicht zugänglich zu machen.

 

3. Preise

3.1. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung von Gerhard Gruler Textildrucke genannten Preise zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet. Dies gilt insbesondere bei nachträglichen Änderungen auf Veranlassung des Bestellers, die einen erhöhten Arbeitsaufwand nach sich ziehen und hierdurch etwaig entstehende Produktionsausfälle bei Gerhard Gruler Textildrucke. Als nachträgliche Änderungen gelten auch Wiederholungen von Probedrucken, die vom Besteller wegen geringfügiger Änderungen der Vorlage verlangt werden.

3.2 Etwaige Änderungen, z.B. im Zusammenhang mit Ein- und Ausfuhrzöllen, Umsatzsteuer, Wechselkursen, Versicherungs- und/oder Kriegsversicherungsprämien, welche nach Erteilung des Auftrages erfolgen, gehen zugunsten oder zu Lasten von Gerhard Gruler Textildrucke, ohne dass etwaige Erhöhungen den Kunden zu Rückgängigmachung des Auftrages Veranlassung geben können.

3.3. Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ab Werk in Euro, einschließlich normaler Verpackung, zzgl. Versand und zzgl. der zum Zeitpunkt der Lieferung geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

 

4. Liefer- und Leistungszeit

 

4.1. Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform. Lieferfristen beginnen ab Datum der Auftragsbestätigung an zu laufen, jedoch nicht vor völliger Klarstellung aller Einzelheiten des Auftrages, und nicht vor Eingang von vom Besteller zu beschaffender Unterlagen, Freigaben und/oder einer vereinbarten Anzahlung.

Die Lieferzeit endet mit dem Tage, an dem die Ware das Lieferwerk verlässt oder bei Versandunmöglichkeit eingelagert wird.

4.2 Sind keine Lieferermine vereinbart, wohl aber eine nach bestimmten Zeiträumen bemessene Lieferzeit, so beginnt diese mit dem Tage der Freigabe. Verlangt der Auftraggeber nach Auftragsbestätigung Änderungen des Auftrages, welche die Anfertigungsdauer beeinflussen, beginnt eine neue Lieferfrist und zwar erst mit der Bestätigung der Änderungen.

4.3. Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt und auf Grund von Ereignissen, die Gruler Textildrucke die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw., aber auch wenn sie bei Lieferanten vonGerhard Gruler Textildrucke oder deren Unterlieferanten eintreten, hat Gerhard Gruler Textildruck auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen Gerhard Gruler Textildrucke, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben, oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

4.4. Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist Gerhard Gruler Textildrucke nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird Gerhard Gruler Textildrucke von ihrer Verpflichtung frei, so kann der Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich Gerhard Gruler Textildrucke nur berufen, wenn sie den Käufer unverzüglich von der Nichtverfügbarkeit der Ware oder Hilfsmittel, sowie von ihrem Rücktritt benachrichtigt, und dem Auftraggeber ohne schuldhaftes Zögern von diesem bereits erbrachte Gegenleistungen zurück erstattet.

4.5. Bei Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine hat der Käufer Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5 % für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5 % des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

4.6. Gerhard Gruler Textildrucke ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.

4.7. Falls der Kunde die Ware bei Ankunft nicht sofort in Empfang nimmt, so gehen all daraus entstehende Kosten zu Lasten des Käufers. Gerhard Gruler Textildrucke bleibt es vorbehalten, den ursprünglichen Kunden für einen etwaigen Verlust haftbar zu machen.

 

5. Versendung der Ware, Gefahrübergang

Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Sendung von Gerhard Gruler Textildrucke oder den Lieferanten von Gerhard Gruler Textildruck an die für den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager von Gerhard Gruler Textildrucke verlassen hat. Falls der Versand ohne Verschulden von Gerhard Gruler Textildrucke unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.

5.2. Ist der Kunde Verbraucher, geht die Gefahr zufälligen Untergangs oder zufälliger Verschlechterung der verkauften Sache auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache auf den Käufer über.

5.3. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer sich im Annahmeverzug befindet.

5.4. Die Wahl von Versandart und –weg behält sich Gerhard Gruler Textildrucke vor, wenn nichts anderes in der jeweiligen Bestellung vereinbart ist. Eine Transportversicherung wird nur auf besonderen Wunsch und zu Lasten des Auftraggebers abgeschlossen.

 

8. Druck auf Kundenware

8.1. Für Andrucktests zur optimalen Druckeinstellung wird ausreichend  Zuschussware nach Absprache benötigt.

Falls kein Zuschuss gestellt wird, werden keine Kosten übernommen bzw. wird keine Reklamation akzeptiert bei evtl. durch Andrucktests noch nicht optimal gelungenen Drucken, bzw. die dadurch evtl. nicht brauchbare Ware.

8.2. Druckqualität und Waschbeständigkeit sind stark vom verwendeten Textil und dessen Oberfläche abhängig, ebenso von der Ausrüstung der Stoffe. Abweichungen der Druckqualität innerhalb einer Auflage bzw. verminderte Waschbeständigkeit aufgrund dieser Kriterien können nicht reklamiert werden.

Die Fixierung von Druckfarbe in Kombination mit dem benötigten Pretreatment (Vorbehandlung) auf den Textilien erfolgt durch Hitzeeinwirkung.  Durch evtl. vorhandene Chemierückstände können hierbei Verfärbungen der Textilien auftreten o.ä., welche sich i.d.R. bei der ersten Wäsche auswaschen. Für derartige Verfärbungen wird keine Verantwortung übernommen bzw. können diese nicht reklamiert werden.

Für weitere Beständigkeiten der Drucke auf gestellte Fremdware nach kundenspezifischen Anforderungen können wir nicht garantieren. Entsprechende Vorversuche sind durch den Kunden selbst durchzuführen.

8.3. Um die vom Kunden gewünschten Farbeinstellungen genauestmöglich zu erzielen, muss ein farbverbindliches Proof. gestellt werden. Farbabweichungen können ohne gestellte Aufsichtsvorlage nicht reklamiert werden.

Bei Farbangaben z.B. nach Pantone sind im Digitaldirektdruck nur annähernde Farbtöne möglich, leichte Farbabweichungen können nicht reklamiert werden.

8.4. Bei gestellten Dateien wird davon ausgegangen, dass diese in Endgröße angelegt sind. Ansonsten benötigen wir eine schriftliche Angabe der gewünschten Maße in cm Angabe, sowohl für Motivgrößen als evtl. auch für Positionierungen. Grafische Darstellungen von Positionierungen ohne cm Angaben sind nicht verbindlich und können nicht reklamiert werden.

8.5. Alle Änderungen müssen grundsätzlich schriftlich erfolgen. Mündliche Absprachen können nicht reklamiert werden.

8.6. Sollten während des Druckprozesses nicht vorhersehbare Probleme auftreten, welche im direkten Zusammenhang mit der Qualität bzw. Ausrüstung der gestellten Textilien stehen, wird vorbehalten, anfallende Zusatzarbeiten bzw. den Mehraufwand zusätzlich zu berechnen.

Bei nicht absprachegemäß gestellten Daten, evtl. notwendigen Datenkorrekturen und evtl. zusätzlich anfallenden Andruckkosten können diese zusätzlich berechnet werden.

8.7. Bei gestellter Kundenware wird von druckfertig vorbereiteter Ware ausgegangen.

Nicht vorhersehbare bzw. nicht abgesprochene notwendige Zusatzarbeiten wie z.B. Auspacken aus Einzelverpackung oder Ähnliches werden zusätzlich nach Aufwand berechnet.

Sollte es durch auftretende Unklarheiten bezüglich der Daten oder der Ware zu Lieferverzögerungen kommen, welche nicht von uns vorhersehbar bzw. verschuldet sind, kann dies nicht reklamiert werden.

Jeder Auftrag wird grundsätzlich nur einmal bearbeitet. Warenkontrolle findet soweit möglich (Meterware/Rollen)– wenn nicht ausdrücklich anders besprochen – nur direkt vor der Produktion statt. Sollten bei angelieferter Ware durch nicht korrekte Mengen (lfdm/ Stück) Verzögerungen in der Produktion eintreten, sind Gerhard Gruler Textildrucke dafür nicht verantwortlich zu machen.

 

6. Rückgabeklausel

6.1. Ist der Kunde Verbraucher, hat er das Recht, unveredelte Ware innerhalb von zwei Wochen nach Eingang zurückzugeben. Das Rückgaberecht kann nur durch Rücksendung der Ware oder, wenn die Ware nicht durch Paket versandt werden kann, durch Rücknahmeverlangen ausgeübt werden; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.

6.2. Die Kosten der Rücksendung trägt bei Ausübung des Rückgaberechts bei einem Bestellwert bis zu 50,00 € der Verbraucher, es sei denn die gelieferte Ware entspricht nicht der bestellten Ware. Bei einem Bestellwert über 50,00 € hat der Verbraucher die Kosten der Rücksendung nicht zu tragen.

6.3. Der Verbraucher hat Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Ware entstandene Verschlechterung zu leisten. Der Verbraucher darf die Ware vorsichtig und sorgsam prüfen. Der Wertverlust, der durch die über die reine Prüfung hinausgehende Nutzung dazu führt, dass die Ware nicht mehr als „neu“ verkauft werden kann, hat der Verbraucher zu tragen.

 

7. Gewährleistung, Verjährung, Haftung

7.1. Werden Bedienungs- und Pflegeanweisungen nicht befolgt, so entfällt jede Gewährleistung, wenn der Käufer eine entsprechende substantiierte Behauptung, dass erst einer dieser Umstände den Mangel herbeigeführt hat, nicht widerlegt.

7.2. Der Käufer muss die Vertragsgemäßheit der gelieferten Waren und Leistungen unverzüglich nach Erhalt, spätestens jedoch innerhalb von acht Arbeitstagen prüfen. Mängel müssen Gerhard gruler Textildrucke schriftlich mitgeteilt werden. Versteckte Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, können nur dann geltend gemacht werden, wenn sie Gerhard Gruler Textildrucke innerhalb von einem Jahr nach Beginn des gesetzlichen Verjährungsbeginns schriftlich zugehen.

7.3. Beanstandete Ware ist Gerhard Gruler Textildrucke auf Verlangen zur Abholung am Ort der ursprünglichen Zustellung zur Verfügung zu stellen. Wurde die Ware bereits weitergeliefert oder an mehrere Empfänger verteilt, gehen eventuelle Kosten für das Zusammenführen der beanstandeten Ware nicht zu unseren Lasten.

7.4. Dem Auftraggeber obliegt die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

7.5. Gerhard Gruler leistet Gewähr für Mängel der Lieferung zunächst nach ihrer Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Das Recht auf Schadenersatz wird beschränkt auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

7.6. Im Fall verzögerter, unterlassener oder misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückabwicklung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Der Anspruch auf Schadenersatz statt der Leistung ist ausgeschlossen. Bei einem nur geringfügigen Mangel steht dem Auftraggeber kein Rücktrittsrecht zu.

7.7. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Ware können produktionstechnisch bedingt sein und stellen keinen Mangel dar.

7.8 Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.

7.9. Mängel eines Teils der Lieferung können nicht zur Beanstandung der ganzen Lieferung führen.

7.10. Farbbezeichnungen und Größenangaben wie sie in Publikationen (Katalog, Internet, etc.) erscheinen, unterliegen keinerlei Normen. Selbst innerhalb einer Marke können unterschiedliche Artikel (z.B. Poloshirt und T-Shirt) bei gleicher Größenangabe völlig unterschiedliche Abmessungen haben. Aber selbst bei Farbbezeichnungen von denen die meisten Verbraucher eine Vorstellung haben kommt es oft zu Abweichungen. Leider lässt sich dieses Problem auch nicht durch die im Katalog abgedruckten oder im Internet wiedergegebenen Farbpunkte lösen. Jeder Monitor stellt Farben anders dar und Druckfarben entsprechen nicht dem realen Gewebe.

Geringfügige Abweichungen in, Farbe oder Material des Artikels sowie geringfügige Farbabweichungen beim Druck und andere Abweichungen der Veredelung wie z.B. bei Einwebungen, Prägungen und Stickereien aufgrund der Materialbeschaffenheit des Artikels und abweichender Materialbeschaffenheit des Artikels innerhalb einer Charge, werden vom Besteller toleriert, falls nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Leichte Farbabweichungen bei unveränderten Nachbestellungen der gleichen Artikel sind insbesondere im Textilbereich unvermeidbar und stellen keinen Reklamationsgrund dar.

7.11. Sämtliche Gewährleistungsrechte des Kunden verjähren spätestens ein Jahr nach Ablieferung der vertraglichen Leistungen, bei Verbrauchern nach zwei Jahren, sofern keine Arglist nachgewiesen ist. Maßgeblich für den Fristbeginn ist der Gefahrübergang gemäß Ziffer 5.

7.12. Gewährleistungsansprüche gegen Gerhard GrulerTextildrucke stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.

7.13. Sämtliche Gewährleistungsansprüche entfallen, wenn der Kunde von sich aus in die vertragsgegenständliche Ware eingreift, sie – wie auch immer – modifiziert, unabhängig in welchem Umfang die Modifikation stattgefunden hat. Der Käufer verpflichtet sich daher, die Ware vor dem Modifizieren (Bedrucken, Besticken und Ähnliches) auf Übereinstimmung mit der bestellten Ware und etwaige Mängel zu untersuchen bzw. von weiteren Lieferanten untersuchen zu lassen.

7.14. Die Haftung von Mangelfolgeschäden, insbesondere für entgangenen Gewinn oder Ersatz von Schäden Dritter, wird ausgeschlossen, es sei denn, Gerhard Gruler Textidrucke oder ihren Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.

7.15. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde von Gerhard Gruler Textildrucke nicht. Etwaige  Herstellergarantien der Rohmaterialien bleiben davon unberührt.

 

9. Eigentumsvorbehalt

9.1. Ist der Kunde Verbraucher, behält sich Gerhard Gruler Textildrucke das Eigentum an der Kaufsache bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Ist der Kunde Unternehmer, behält sich Gerhard Gruler Textildrucke das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus der  Geschäftsverbindung mit dem Besteller vor.

Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist Gerhard Gruler Textildrucke berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, Gerhard Gruler Textildrucke erklärt diesen ausdrücklich. In der Pfändung der Kaufsache durch Gerhard Gruler Textildrucke liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Gerhard Gruler Textildrucke ist nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Bestellers – abzgl. angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.

9.2. Bei Pfändung oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Besteller Gerhard Gruler Textildrucke unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit Gerhard Gruler Textildrucke der Pfändung widersprechen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, Gerhard GrulerTextildrucke die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten seiner Drittwiderspruchsklage zu erstatten, haftet der Besteller für den Ausfall.

9.3. Der Besteller ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; er tritt Gerhard Gruler Textildrucke jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura – Endbetrages (einschließlich Mehrwehrsteuer) ab, die ihm aus der Wiederveräußerung an seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Besteller auch nach Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von Gerhard Gruler Textildrucke, die Forderung selber einzuziehen, bleibt davon unberührt. Gerhard Gruler Textildrucke verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nach kommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung des Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens gestellt ist oder die Zahlungseinstellung vorliegt. Im Falle eines Antrages auf Eröffnung des Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens kann Gerhard Gruler Textildrucke verlangen, dass der Besteller die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner im Einzelnen bekannt gibt und alle zum Einzug erforderlichen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.

 

10.  Zahlung

10.1. Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, sind die Rechnungen von Gerhard Gruler Textildrucke sofort fällig und spätestens 8 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.

Gerhard Gruler Textildrucke ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Kunden Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen und den Kunden über die Art der erfolgten Verrechnung zu informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist Gerhard Gruler  Textildruck berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auch auf die Hauptleistung anzurechnen.

10.2. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn Gerhard Gruler über den Betrag verfügen kann. Die Annahme von Schecks bedarf der schriftlichen Vereinbarung bei Auftragserteilung; hierbei gilt die Zahlung als erfolgt, wenn die Frist von 7 Tagen nach der Einlösung des Schecks verstrichen ist. Gerät der Kunde in Verzug, so ist Gerhard Gruler Textildrucke berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an, nach Ablauf der gesetzlichen Zahlungsfrist (Verzugseintritt nach 30 Tagen) Zinsen in Höhe von 5% – Punkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank (derzeit 2,7%) p.a. zu berechnen.

10.3. Wenn Gerhard Gruler Textildruck Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, so ist Gerhard Gruler berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn ursprünglich ein Zahlungsziel vereinbart war. Gerhard Gruler iTextildruck ist in diesem Fall auch berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. Das gleiche Recht behält sich Gerhard Gruler Textildrucke auch bei Erstbestellern und Sonderanfertigungen vor.

 

11. Urheberrecht

 

11.1. Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrags Rechte, insbesondere Urheberrechte, Dritter verletzt werden. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter wegen solcher Rechtsverletzung freizustellen.

 

11.2. Produktionsmittel, wie zum Beispiel Filme, Siebe, Druckplatten, Klischees, Stickprogramme, Stanzen und Werkzeuge bleiben in jedem Fall Eigentum von Gerhard Gruler Textildruck, auch wenn diese berechnet worden sind. Die Zugänglichmachung für Dritte, Vervielfältigung oder Weiterverwendung wird allerdings ausgeschlossen und bedarf der Genehmigung durch den Kunden.

 

12. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Anzuwendendes Recht, Schlussbestimmung

12.1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Gerhard Gruler und Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Eine Anwendung von UN-Kaufrecht (CISG) findet unter keinem Aspekt statt. Vertragssprache ist deutsch.

 

12.2. Erfüllungsort und Gerichtsstand sind für beide Teile, Gerhard Gruler und Kunde, der Geschäftssitz von Gerhard Gruler Textildrucke (Augsburg), soweit eine Vereinbarung des Erfüllungsorts und des Gerichtsstands rechtlich zulässig ist. Abweichungen oder Ergänzungen zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur dann wirksam, wenn sie von Gerhard Gruler schriftlich bestätigt sind.

 

13. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Zahlungs- und Lieferbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt.

 

Augsburg, 14.3.2018

 

Info und Preisanfragen an: info@aktiv-wear.de oder 49(0)821-2182052 bzw. 01717551259

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